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ArbG Rheine, 07.09.2022 - 3 Ca 530/22 |
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Verfahrensgang
- ArbG Rheine - 3 Ca 530/22
- ArbG Rheine, 07.09.2022 - 3 Ca 530/22
- LAG Hamm, 24.08.2023 - 15 Sa 1033/22
- BAG, 20.03.2024 - 5 AZR 234/23
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 24.08.2023 - 15 Sa 1033/22
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Corona-Infektion eines nicht geimpften …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 07. September 2022 - 3 Ca 530/22 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.019,65 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 01. Februar 2022 zu zahlen.Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 07. September 2022- 3 Ca 530/22 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 1.159,51 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz seit dem 01. Februar 2022 zu zahlen.